ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Ribler. Metzgerei und Partyservice.
Bereich Partyservice
Romeiasstraße 8, 78224 Singen am Hohentwiel
Telefon 07731 62801 Fax 07731 62810
E-Mail partyservice(at)ribler.info

1. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der
Auftraggeber durch Bestellung verbindlich anerkennt.

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen
Preisliste oder der Preisvereinbarung.

3. Auftrag

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Die im
Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich.
Sollte sich eine Änderung ergeben, so erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
entsprechende Mitteilung. Die Änderung gilt nur dann als angenommen, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich oder mündlich bestätigt wird.

4. Abbestellung

Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 14 Tage
vor der Lieferung kostenfrei möglich.
Zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor der Lieferung berechnen wir bei einer Abbestellung eine
Stornogebühr von pauschal 40 €.
Bei Abbestellung des Auftrages ab dem 2. Tag vor Lieferung stellt der Auftragnehmer die
bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten
in Rechnung.

5. Anzahlung

Bei Aufträgen die einen Gesamtwert von 1000 € übersteigen, bitten wir um eine Anzahlung
von 50% – zahlbar bis 10 Tage vor der Veranstaltung. Bei Abbestellung (gemäß Pos. 4) wird die
Anzahlung verrechnet.

6. Anlieferung

Die Lieferung erfolgt wie im schriftlichen Auftrag vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen,
soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Lieferers beruht.

7. Gefahrübergang und Entgegennahme

Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag
geht spätestens mit der Auslieferung der Waren auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. den Tafelservice
übernommen hat.
Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen
des Lieferpersonals unbedingt zu beachten. Soweit gegeben, ist die Stromzufuhr zu
Warmhaltegeräten nur möglich, solange die Wasserbecken der Warmhaltegeräte entsprechend
mit Wasser gefüllt sind.

8. Reinigung

Alle Geräte und das Geschirr sollen nach Gebrauch mit einem haushaltsüblichen Spülmittel
gereinigt und mit kaltem Wasser nachgespült werden. Nach dem Spülen sind sämtliche Geräte
und Gegenstände abzutrocknen.

9. Geschirrrückgabe

Mit den bestellten Spezialgeräten angelieferte Platten, Schüsseln, Tafelgedecke usw. bleiben
Eigentum des Lieferanten und sind vom Auftraggeber spätestens am übernächsten Tag nach der
Anlieferung der Spezialitäten an den Auftragnehmer unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte
Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

10. Beanstandung und Haftung für Mängel

Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche
Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der
Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtliche Mängel,
Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat.

11. Zahlungsort, Erfüllungssort und Gerichtstand

Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten in 78224 Singen zu
erfüllen. Bei Kaufleuten gilt, dass Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch
für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den
Zahlungsort, 78224 Singen ist.
Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten 78224 Singen vereinbart. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.

12. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit
der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat
die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.

13. Schlußbestimmungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck
in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.